RS Vwgh 2001/5/30 99/13/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2001
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Unter verdeckten Ausschüttungen im Sinn des § 8 Abs 2 KStG 1988 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben (Hinweis E 26.9.2000, 98/13/0157). Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern. Entweder es liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130024.X04

Im RIS seit

09.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten