Index
L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
ABGB §143;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/11/0068 2001/11/0070 2001/11/0069Rechtssatz
Die Ersatzpflichtigen iSd § 39 NÖ SHG 2000 können die Rechtswidrigkeit der seinerzeitigen - aus ihrer Sicht: zu hohen - Leistungsgewährung einwenden, weil sie nicht Partei des Verfahrens, dessen Gegenstand die Leistungsgewährung bildete, waren, und der Gewährungsbescheid daher mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage keine auch die Ersatzpflichtigen treffende Rechtskraft hat (vgl. das Erkenntnis vom 21. September 1999, Zl. 96/08/0236).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeRechtskraft Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001110029.X01Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009