RS Vwgh 2001/5/30 99/11/0221

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 lita;

Rechtssatz

Der Inhalt der Bestimmung des § 16 Abs. 1 lit. a StVO 1960 bezieht sich tatbestandsmäßig nicht auf eine am Ende eines Überholvorganges eintretende Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer, sondern auf ein dem Fahrzeuglenker erkennbares Gefährden- oder Behindernkönnen bzw. einen Platzmangel (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 6. März 1990, Zl. 89/11/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999110221.X02

Im RIS seit

09.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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