Index
90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass eine Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheins nach § 58 Abs. 1 FSG 1997 stattgefunden hat, steht einer Entziehung der Lenkberechtigung nach § 24 Abs. 1 FSG 1997 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Z. 5 FSG 1997 nicht entgegen. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Lenkberechtigung ist allein, ob die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit für den Entziehungszeitraum zutreffend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999110228.X02Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2008