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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich der unabhängige Bundesasylsenat nicht mit der Wahl der Asylwerberin zur Priesterin, sondern mit der behaupteten Verfolgung wegen ihrer Weigerung, diese Wahl anzunehmen, auseinander zu setzen gehabt hätte. Dass eine religiösen Zwecken (der Besänftigung der Götter) dienende Verfolgung (Opferung) wegen der Weigerung, die Nachfolge in einem Priesteramt anzutreten, "offensichtlich nicht" auf einen der in Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv genannten Gründe zurückzuführen sei, lässt sich im vorliegenden Fall nicht behaupten (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Erkenntnis vom 7. September 2000, Zl. 99/01/0273, zu einem vom Opfer bloß vermuteten Zusammenhang zwischen seiner Vergewaltigung und seiner Religionszugehörigkeit).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000200496.X01Im RIS seit
02.08.2001