RS Vwgh 2001/5/31 2000/20/0496

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass sich der unabhängige Bundesasylsenat nicht mit der Wahl der Asylwerberin zur Priesterin, sondern mit der behaupteten Verfolgung wegen ihrer Weigerung, diese Wahl anzunehmen, auseinander zu setzen gehabt hätte. Dass eine religiösen Zwecken (der Besänftigung der Götter) dienende Verfolgung (Opferung) wegen der Weigerung, die Nachfolge in einem Priesteramt anzutreten, "offensichtlich nicht" auf einen der in Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv genannten Gründe zurückzuführen sei, lässt sich im vorliegenden Fall nicht behaupten (vgl. in diesem Zusammenhang auch das Erkenntnis vom 7. September 2000, Zl. 99/01/0273, zu einem vom Opfer bloß vermuteten Zusammenhang zwischen seiner Vergewaltigung und seiner Religionszugehörigkeit).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200496.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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