RS Vwgh 2001/5/31 2001/20/0227

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Veröffentlicht am 31.05.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/20/0353

Rechtssatz

Der Wiedereinsetzungsantrag ist insbesondere in Hinsicht auf die Erfüllung der nach der Sachlage gebotenen Sorgfalts- und Überwachungspflicht des den Beschwerdeführer vertretenden Rechtsanwaltes zu substantiieren, widrigenfalls eine Beurteilung der Sachlage dahin, dass dem Rechtsanwalt bloß ein Versehen minderen Grades zur Last liegt, nicht möglich ist (vgl. die hg. Beschlüsse vom 19. September 1997, Zl. 96/19/0679, und vom 5. November 1997, Zl. 97/21/0673).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200227.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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