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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/20/0353Rechtssatz
Der Wiedereinsetzungsantrag ist insbesondere in Hinsicht auf die Erfüllung der nach der Sachlage gebotenen Sorgfalts- und Überwachungspflicht des den Beschwerdeführer vertretenden Rechtsanwaltes zu substantiieren, widrigenfalls eine Beurteilung der Sachlage dahin, dass dem Rechtsanwalt bloß ein Versehen minderen Grades zur Last liegt, nicht möglich ist (vgl. die hg. Beschlüsse vom 19. September 1997, Zl. 96/19/0679, und vom 5. November 1997, Zl. 97/21/0673).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001200227.X01Im RIS seit
02.08.2001