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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die nicht getrennte Darstellung von Ermittlungsergebnissen, Feststellungen, Beweiswürdigung und rechtlicher Beurteilung verhindert eine verlässliche Zuordnung der (im Beschwerdefall schon für sich mangelhaften) Textteile (vgl. zum Zweck einer Trennung der verschiedenen Kategorien Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, Anm. 5 zu § 60 AVG).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001200215.X01Im RIS seit
17.09.2001