RS Vwgh 2001/5/31 2001/20/0215

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Veröffentlicht am 31.05.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Die nicht getrennte Darstellung von Ermittlungsergebnissen, Feststellungen, Beweiswürdigung und rechtlicher Beurteilung verhindert eine verlässliche Zuordnung der (im Beschwerdefall schon für sich mangelhaften) Textteile (vgl. zum Zweck einer Trennung der verschiedenen Kategorien Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, Anm. 5 zu § 60 AVG).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200215.X01

Im RIS seit

17.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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