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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §861;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/19/0023Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass ein Rechtsanspruch der Fremden auf eine für Inländer ortsübliche Unterkunft zu bejahen gewesen wäre, weil sie in der Lage gewesen wären, durch ihre einseitige Erklärung das Anbot zum Abschluss eines Mietvertrages anzunehmen und damit das Zustandekommen des Mietvertrages ohne weiteres herbeizuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999190022.X01Im RIS seit
13.08.2001