RS Vwgh 2001/6/6 98/09/0016

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs3 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/09/0137 E 6. September 1993 RS 1

Stammrechtssatz

§ 4 Abs 3 Z 4 AuslBG regelt nicht, welchen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen (einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) der ausländische Arbeitnehmer unterliegt. Diese Bestimmung knüpft vielmehr an alle einschlägigen in Betracht kommenden Rechtsvorschriften an, die diesen Gegenstand regeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X01

Im RIS seit

02.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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