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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/09/0046 E 2. Juli 1987 RS 4Stammrechtssatz
Der Begriff der "ARBEITSBEDINGUNGEN" ist weit zu verstehen. Er erfaßt nicht bloß Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag, also insbesondere das Entgelt und andere aus dem Arbeitsverhältnis entspringende Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitszeit, Freizeit, Feiertagsarbeit, sondern überhaupt jede Frage, welche die Stellung der Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen betrifft.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X03Im RIS seit
02.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009