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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;Rechtssatz
Das dem disziplinarbeschuldigten Hauptschullehrer zur Last liegende Verbrechen gemäß § 12 Abs. 1 SGG ist zweifellos als eine sehr gravierende Straftat zu werten, die bei einem Hauptschullehrer angesichts dessen Vorbildfunktion für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen eine derart schwer wiegende Dienstpflichtverletzung darstellt, für die im Regelfall die Verhängung der schwersten Disziplinarstrafe, nämlich jene der Entlassung gemäß § 70 Abs. 1 Z. 4 LDG 1984 in Betracht kommt (Hinweis VwGH E 23. März 1994, Zl. 93/09/0391, zur Entlassung eines Beamten wegen des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG). Dies trotz des Umstandes, dass dem Lehrer nur ein außerdienstliches Verhalten gemäß § 29 Abs. 2 LDG 1984 zur Last gelegt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997090222.X05Im RIS seit
14.08.2001Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010