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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Zu den Arbeitsbedingungen, deren künftige Einhaltung die Behörde in ihre Prognoseentscheidung im Rahmen des § 4 Abs. 3 Z. 4 AuslBG einzubeziehen hat, gehört die gesamte Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und insbesondere auch die Arbeitszeit (Hinweis VwGH E 6. September 1993, Zl. 93/09/0137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X05Im RIS seit
02.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009