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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/09/0142 E 18. Oktober 1990 VwSlg 13289 A/1990 RS 3Stammrechtssatz
Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, 2. Auflage, Erl 5.3. zu § 4, S 51). Dies bedeutet, daß der Ausländer jedenfalls Anspruch auf die in den einschlägigen Rechtsvorschriften (einschließlich Kollektivvertrag) festgelegten Mindestlohnbedingungen und Arbeitsbedingungen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X04Im RIS seit
02.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009