RS Vwgh 2001/6/6 98/09/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/09/0142 E 18. Oktober 1990 VwSlg 13289 A/1990 RS 3

Stammrechtssatz

Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, 2. Auflage, Erl 5.3. zu § 4, S 51). Dies bedeutet, daß der Ausländer jedenfalls Anspruch auf die in den einschlägigen Rechtsvorschriften (einschließlich Kollektivvertrag) festgelegten Mindestlohnbedingungen und Arbeitsbedingungen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090016.X04

Im RIS seit

02.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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