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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Dass in zeitlicher Nähe zum Dienstantritt eines zum Tragen einer Dienstwaffe befugten Exekutivbeamten ein Alkoholverbot besteht, um die Erfüllung dienstlicher Aufgaben (im Exekutivdienst) nach dem Dienstantritt dadurch zu sichern bzw. zu gewährleisten, ist nicht als ein unzulässiger Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090347.X02Im RIS seit
14.08.2001