RS Vwgh 2001/6/6 98/09/0347

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §91;
BDG 1979 §92 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Dass in zeitlicher Nähe zum Dienstantritt eines zum Tragen einer Dienstwaffe befugten Exekutivbeamten ein Alkoholverbot besteht, um die Erfüllung dienstlicher Aufgaben (im Exekutivdienst) nach dem Dienstantritt dadurch zu sichern bzw. zu gewährleisten, ist nicht als ein unzulässiger Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090347.X02

Im RIS seit

14.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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