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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Maßgebend für die Berechtigung der Abgabenbehörde zur amtswegigen Wiederaufnahme von Verfahren ist die Frage, ob der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte kommen können (Hinweis E 2. August 2000, 97/13/0196).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150112.X01Im RIS seit
07.02.2002