RS Vwgh 2001/6/7 2001/16/0053

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Veröffentlicht am 07.06.2001
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
LAO Stmk 1963 §153 Abs2;

Rechtssatz

Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, von einer Partei, die der Behörde ohnehin die Unrichtigkeit der Selbstbemessung bekannt gibt (und damit eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe in die Wege leitet), zusätzlich noch eine Mängelbehebung iSd § 153 Abs 2 letzter Satz Stmk LAO zu fordern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160053.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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