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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §201;Rechtssatz
Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, von einer Partei, die der Behörde ohnehin die Unrichtigkeit der Selbstbemessung bekannt gibt (und damit eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe in die Wege leitet), zusätzlich noch eine Mängelbehebung iSd § 153 Abs 2 letzter Satz Stmk LAO zu fordern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001160053.X01Im RIS seit
29.11.2001