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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Um die Voraussetzungen der Begünstigungsbestimmungen des § 36 EStG 1988 und des § 11 Abs 3 GewStG zu erfüllen, muss der Schuldennachlass "zum Zweck der Sanierung" im Rahmen eines Sanierungskonzeptes erfolgt sein. Nicht bloß das Ergebnis des Schuldenerlasses, sondern die objektivierbaren Beweggründe hiefür sind von maßgebender Bedeutung (Hinweis E 20. April 1999, 98/14/0120; E 15. September 1999, 94/13/0044).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150037.X03Im RIS seit
31.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.08.2008