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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Leitsatz
Abweisung eines Antrages auf Ergänzung des Erkenntnisses hinsichtlich des Kostenspruchs; kein Kostenzuspruch für nicht abverlangten SchriftsatzRechtssatz
Der Antrag ist nicht begründet: Wird der mitbeteiligten Partei Gelegenheit zur Äußerung gegeben, so handelt es sich nicht um einen abverlangten Schriftsatz. Kosten für den nicht abverlangten Schriftsatz waren daher nicht zuzusprechen, zumal der Schriftsatz zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch nicht erforderlich war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B1807.1999Dokumentnummer
JFR_09979390_99B01807_2_01