RS Vwgh 2001/6/11 2001/10/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §1;
LMG 1975 §18 Abs2;

Rechtssatz

Die Zuständigkeit zur Erlassung eines auf § 18 Abs 2 LMG 1975 gegründeten Untersagungsbescheides fällt nach Ablauf der Frist von drei Monaten weg; nach Ablauf dieser Frist erlassene Bescheide sind mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde belastet (vgl das hg Erkenntnis vom 23. Jänner 1995, Zl 91/10/0215 mwH).

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001100084.X07

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten