RS Vwgh 2001/6/11 98/02/0031

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Veröffentlicht am 11.06.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 44a Z. 1 VStG fordert lediglich, dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen und auch nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt zu werden (Hinweis: E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020031.X03

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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