Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §10;Rechtssatz
Nicht zuletzt im Hinblick auf das Gebot einer verfassungskonformen Auslegung ergibt sich, dass das maßgebliche Entscheidungskriterium bei Vorliegen von mehreren Anträgen auf Verleihung einer Apothekenkonzession, die einander im Hinblick auf die Bedarfslage ausschließen, (seit dem Inkrafttreten des B-VG) der Zeitpunkt des Einlangens des Konzessionsantrages bei der zuständigen Behörde ist (wenn hinsichtlich der Anträge im Übrigen die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Konzessionsverleihung gegeben sind) (vgl das hg Erkenntnis vom 30. August 1994, Zl 90/10/0129, VwSlg 14103 A/1994).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000100165.X02Im RIS seit
10.09.2001Zuletzt aktualisiert am
24.10.2008