RS Vwgh 2001/6/19 2000/01/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/01/0171

Rechtssatz

Im Hinblick auf die staatlichen Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung (hier: Algerien) kommt es nicht auf die festgestellten Bemühungen in der Terrorismusbekämpfung an, sondern darauf, ob diesen Bemühungen dergestalt Erfolg beschieden ist, dass im Hinblick auf die gesetzten Maßnahmen gegen Terroristen nicht mit einer für die Asylgewährung maßgeblichen Wahrscheinlichkeit ein Nachteil von asylrelevanter Intensität befürchtet werden muss (Hinweis E vom 22. März 2000, Zl. 99/01/0256).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010170.X01

Im RIS seit

21.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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