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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Beruft sich die belangte Behörde in Beantwortung des Vorbringens im Einspruch, die Lohnstufen seien nicht nachvollziehbar, darauf, dass das festgestellte Prüfungsergebnis im Rahmen der Beitragsprüfung mit dem Bf (dem Dienstgeber) im Detail erörtert und die einzelnen Berechnungsgrundlagen eingehend dargelegt worden seien, sowie dass die Einwendungen gegen die Nachtragsrechnung nur die privaten Fahrten des Lenkers (des Dienstnehmers) und die Nutzung der Tachographenscheibe durch mehrere Lenker betroffen hätten, wäre sie von ihrer Begründungspflicht auch dann nicht befreit, wenn die Beitragsnachrechnung vollinhaltlich anerkannt worden wäre (Hinweis E 25. Jänner 1994, 93/08/0027). Solche Erklärungen können nämlich jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080040.X02Im RIS seit
20.11.2001