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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASVG §11 Abs1;Rechtssatz
Nach § 14 Abs 3 MSchG 1979 besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem Dienstgeber für Zeiten, während deren Wochengeld nach dem ASVG bezogen wird. Daraus folgt, dass die Pflichtversicherung der Bezieherin von Wochengeld am Tag der Beendigung des Entgeltanspruchs erloschen ist (§ 11 Abs 1 ASVG). Das Ende der Versicherung mit Beginn des Anspruches auf Wochengeld ergibt sich auch aus der Bestimmung des § 122 Abs 2 ASVG, nach der Leistungen (der Krankenversicherung) für Versicherungsfälle, die nach dem Ende der Versicherung eintreten, an Personen gewährt werden, die Anspruch aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft haben, somit während des Anspruches auf Kranken- oder Wochengeld, auch wenn dieser Anspruch ruht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080271.X01Im RIS seit
22.11.2001