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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/08/0332Rechtssatz
Ob ein Anspruch auf einen Geld- oder Sachbezug besteht, ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 30. September 1997, 95/08/0170 mit Hinweis auf E 26. Jänner 1984, 81/08/0211). Als Anspruchsgrundlagen kommen gesetzliche Regelungen sowie Vereinbarungen (Einzel- oder Kollektivvertrag), mangels einer solchen der Ortsgebrauch in Betracht (Hinweis auf das zuletzt zitierte Erkenntnis). In jenen Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen in Frage kommen, hat - entsprechend dem § 3 Arbeitsverfassungsgesetz - zumindest das nach diesen Vereinbarungen den Dienstnehmern zustehende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu bilden (Hinweis E 22. Dezember 1999, 97/08/0439).
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080331.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013