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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines - rechtzeitig eingebrachten - Wiedereinsetzungsantrages aufgrund Vorliegen eines bloß minderen Grades des Versehens bei Übersehen eines Kuverts infolge der Vielzahl der PoststückeRechtssatz
Welches Datum auf dem Schriftsatz selbst angegeben ist, ist irrelevant.
Der glaubwürdige Umstand, den die Sekretärin auch in einer eidesstattlichen Erklärung bestätigte, daß das Kuvert mit der Beschwerde auf den Boden gerutscht sei und das Fehlen des Kuverts aufgrund der Vielzahl der Poststücke nicht aufgefallen sei, stellt ein unvorhergesehenes Ereignis dar, das auf einem minderen Grad des Versehens beruht (vgl. auch VfSlg. 15.078/1998). Dafür spricht auch, daß der Sekretärin sofort am nächsten Tag das auf dem Boden liegende Kuvert beim Betreten der Kanzlei auffiel.
Im Übrigen wie E v 25.02.02, B1594/00: Quasi-Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Wortfolge "und Z7 bis 9" im zweiten Satz des §23 Abs2 des GüterbeförderungsG 1995, BGBl 593, idF BGBl I 17/1998, mit E v
14.12.01, G181/01 ua.
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B519.2002Dokumentnummer
JFR_09979390_02B00519_01