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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Rechtssatz
Der Umstand, dass ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts den in seinem Eigentum stehenden Drittelanteil einer land(forst)wirtschaftlichen Betriebsliegenschaft verpachtet, vermag für sich allein an der Versicherungspflicht dieses Gesellschafters nach dem BSVG nichts zu ändern: Ein Pachtvertrag an ideellen Anteilen von Liegenschaften kann nämlich schon der Sache nach rechtlich nicht wirksam abgeschlossen werden, weil ein Gebrauchsrecht an ideellen Miteigentumsanteilen begrifflich nicht möglich ist (Hinweis OGH 3 Ob 600/89 = RZ 1992/36).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995080328.X04Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012