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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn die vorgesehene Widmung keinen Immissionsschutz enthält, kann sich der Nachbar gestützt auf § 6 Abs. 10 Vlbg BauG 1972 auf das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen und auf Gefährdungen berufen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060202.X05Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009