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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Einer Erledigung, die an einen rechtlich nicht existenten Adressaten gerichtet wurde, mangelt es an der Bescheidqualität (Hinweis E 24.3.1992, 88/07/0072, und 21.6.1994, 94/07/0064).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000060117.X01Im RIS seit
12.10.2001