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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Einem Bescheid betreffend eine Beitragsnachverrechnung muss zu entnehmen sein, welche konkreten tatsächlichen Gegebenheiten der Nachverrechnung im Einzelnen zu Grunde gelegt wurden und aus welchen Erwägungen gerade diese Tatsachen als erwiesen angenommen worden sind (Hinweis E 20. Oktober 1999, 94/08/0294). Die in der Beitragsrechnung bei den einzelnen Versicherten vorgenommene rein ziffernmäßige Angabe des von der Gebietskrankenkasse festgestellten Entgeltes und die Einordnung in eine tabellarische Übersicht reichen nicht aus (Hinweis E 25. Jänner 1994, 93/08/0027).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080203.X01Im RIS seit
22.11.2001