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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/08/0046Rechtssatz
Dadurch, dass der an den Gemeinschuldner adressierte Bescheid im Wege der vom Zustellorgan verfügten Nachsendung dem Masseverwalter zukommt, wird dieser nicht Verfahrenspartei (Hinweis B 18. Dezember 1992, 89/17/0037, 0038).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION MasseverwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080253.X02Im RIS seit
19.02.2002