RS Vwgh 2001/6/20 95/08/0036

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Veröffentlicht am 20.06.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
AVG §38;
AVG §69 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Frage der Entgeltlichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses stellt keine "Vorfrage" im Sinne des § 38 AVG dar, die von den Verwaltungsbehörden bloß zu beurteilen wäre. Ob eine Person gemäß § 4 Abs 2 ASVG in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird, ist von den Verwaltungsbehörden vielmehr auf Grund ihrer Ermittlungsergebnisse als Hauptfrage zu entscheiden (festzustellen).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Künstlerische TätigkeitDienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995080036.X01

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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