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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Die Frage der Entgeltlichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses stellt keine "Vorfrage" im Sinne des § 38 AVG dar, die von den Verwaltungsbehörden bloß zu beurteilen wäre. Ob eine Person gemäß § 4 Abs 2 ASVG in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird, ist von den Verwaltungsbehörden vielmehr auf Grund ihrer Ermittlungsergebnisse als Hauptfrage zu entscheiden (festzustellen).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Künstlerische TätigkeitDienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995080036.X01Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010