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L85005 Straßen SalzburgNorm
LStG Slbg 1972 §40 Abs1;Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 Slbg LStG 1972 (vgl. die beispielsweise Aufzählung im Klammerausdruck "(Abschrankungen, ausdrückliches Benützungsverbot usw.)" werden für den gänzlichen oder teilweisen Ausschluss des öffentlichen Verkehrs jeden Zweifel ausschließende, jedermann erkennbare Hinweise gefordert (Hinweis E 21.10.1993, 92/06/0238).
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999060187.X03Im RIS seit
27.09.2001