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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §113;Rechtssatz
Wenn die Einspruchswerberin im Hinblick auf die mangelhafte Begründung des erstinstanzlichen Bescheides konkrete Bestreitungsbehauptungen zwar in Aussicht stellt, aber dann nicht nachträgt, verletzt sie dadurch nicht eine sie treffende Behauptungspflicht mit der Konsequenz, dass die Behörde deshalb nicht verpflichtet ist, von Amts wegen zu ermitteln, ob die von der Gebietskrankenkasse ihrer Nachverrechnung zu Grunde gelegten Beitragsgrundlagen richtig sind (Hinweis E 25. Jänner 1994, 93/08/0027).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080203.X02Im RIS seit
22.11.2001