RS Vwgh 2001/6/21 99/20/0460

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Veröffentlicht am 21.06.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §67;
VStG §24;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/03/0174 E 21. September 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Enthält die Berufung kein über das erstinstanzliche Verfahren hinausgehendes Sachverhaltsvorbringen, verletzt die Berufungsbehörde durch die bloße Verweisung auf die Gründe der Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Bescheid Verfahrensvorschriften dann nicht, wenn sich die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Bescheides als fehlerfrei erweist (Hinweis: Hauer-Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, vierte Auflage, S 563).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200460.X02

Im RIS seit

14.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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