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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §311 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/13/0195 E 30. Mai 2001 RS 3Stammrechtssatz
Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als unzulässig zurückzuweisen. Die Pflicht zur Entscheidung über das Anbringen einer Partei trifft nur die Behörde, die zum Abspruch über dieses Anbringen zuständig ist; die Weiterleitung eines Anbringens hat jedenfalls das Erlöschen selbst einer bestandenen Entscheidungspflicht zur Folge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130178.X03Im RIS seit
03.12.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011