RS Vwgh 2001/6/22 2000/13/0178

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Veröffentlicht am 22.06.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §311 Abs2;
BAO §50 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0195 E 30. Mai 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als unzulässig zurückzuweisen. Die Pflicht zur Entscheidung über das Anbringen einer Partei trifft nur die Behörde, die zum Abspruch über dieses Anbringen zuständig ist; die Weiterleitung eines Anbringens hat jedenfalls das Erlöschen selbst einer bestandenen Entscheidungspflicht zur Folge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130178.X03

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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