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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10;Rechtssatz
Das Auslegungsergebnis, das für selbst erstellte unkörperliche Wirtschaftsgüter statuierte Aktivierungsverbot des § 4 Abs 1 EStG 1988 stehe der Zuerkennung eines Investitionsfreibetrages für solche Wirtschaftsgüter hindernd entgegen, erweist sich als zutreffend (Hinweis Doralt, EStG4, § 10 Tz 6; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 38 zu § 10 EStG 1988; Herzog, Das Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs 1 EStG 1988, RdW 1990/1, 29ff, 32). Die in einem Teil des Schrifttums (Hinweis Hofians, Immaterielle Werte in Jahresabschluss, Steuerbilanz und Einheitswertermittlung, Wien 1992, 203, sowie Rohatschek, IFB von selbst erstellten unkörperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, SWK 1994/7, A 171f) geäußerten Einwände vermögen nicht zu überzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130021.X01Im RIS seit
23.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013