RS Vwgh 2001/6/22 97/21/0893

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Veröffentlicht am 22.06.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5(Hier: Die belBeh wies im Spruch des angefochtenen Bescheides einen Antrag nach § 54 Abs. 1 FrG 1993 ab, in der Begründung führte sie jedoch aus, dass über diesen Antrag erst in den nächsten Tagen entschieden werde.)

Stammrechtssatz

Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.

Schlagworte

Spruch und BegründungGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitVerfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997210893.X01

Im RIS seit

20.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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