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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5(Hier: Die belBeh wies im Spruch des angefochtenen Bescheides einen Antrag nach § 54 Abs. 1 FrG 1993 ab, in der Begründung führte sie jedoch aus, dass über diesen Antrag erst in den nächsten Tagen entschieden werde.)Stammrechtssatz
Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.
Schlagworte
Spruch und BegründungGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitVerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997210893.X01Im RIS seit
20.11.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011