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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Durch die Erlassung des angefochtenen Bescheides trotz Fehlens einer Berufung (die Eingabe des Fremden wurde von der belBeh zu Unrecht als Berufung gewertet) gegen den in erster Instanz ergangenen Bescheid hat die belBeh die Zuständigkeit als Berufungsbehörde zu Unrecht in Anspruch genommen (Hinweis E 2. Juli 1991, 90/11/0192).
Schlagworte
Allgemein Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998210231.X03Im RIS seit
20.09.2001