RS Vwgh 2001/6/22 98/21/0231

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Veröffentlicht am 22.06.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §63 Abs1;
FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs1 Z2;
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Durch die Erlassung des angefochtenen Bescheides trotz Fehlens einer Berufung (die Eingabe des Fremden wurde von der belBeh zu Unrecht als Berufung gewertet) gegen den in erster Instanz ergangenen Bescheid hat die belBeh die Zuständigkeit als Berufungsbehörde zu Unrecht in Anspruch genommen (Hinweis E 2. Juli 1991, 90/11/0192).

Schlagworte

Allgemein Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998210231.X03

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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