Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §179 Abs2;Rechtssatz
Die Ablehnung eines Sachverständigen nach § 179 Abs 2 BAO ist nur im Verwaltungsverfahren möglich. Eine vor dem Verwaltungsgerichtshof aufzugreifende Rechtswidrigkeit könnte in der Heranziehung eines Sachverständigen nur dann erblickt werden, wenn fehlende Fachkunde einen allenfalls darauf gestützten Bescheid als rechtswidrig erscheinen ließe.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130043.X04Im RIS seit
03.12.2001