RS Vwgh 2001/6/26 2001/14/0023

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1;
UStG 1994 §11 Abs14;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Steuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG 1994 hat zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs 1 legcit erfüllt. Der Zweck der Regelung des § 11 Abs 14 UStG 1994 liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen (Ruppe, UStG2, § 11 Tz 147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140023.X01

Im RIS seit

06.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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