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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Rechtssatz
Die Gestaltung historischer Ausstellungen ist grundsätzlich geeignet, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, die eine tatsächliche Vermehrung des menschlichen Wissens im Interesse der Allgemeinheit bedeuten (Hinweis E 22. Oktober 1997, 95/13/0275). In der bloßen Sammlung und Schaustellung von Gegenständen kultureller Bedeutung liegt noch keine wissenschaftliche Betätigung. Dass die Gestaltung eines Museums aber von vornherein nicht geeignet ist, der Vermehrung des menschlichen Wissens im Interesse der Allgemeinheit zu dienen, ist nicht erkennen. Vielmehr wird es im Einzelfall darauf ankommen, ob die Ausgestaltung dem Aufbau (ihrer Methode) und dem Inhalt (ihrem Niveau) nach einer wissenschaftlichen Arbeit gleichzuhalten ist (Hinweis Kohler-Quantschnigg-Wiesner, Besteuerung der Vereine7, S 46).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140170.X04Im RIS seit
06.12.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013