RS Vwgh 2001/6/26 97/14/0166

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §215 Abs1;
BAO §215 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;

Rechtssatz

Die amtswegige Umbuchung nach § 215 Abs 1 BAO oder Überrechnung nach § 215 Abs 2 legcit auf andere Abgabenkonten hat zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu erfolgen, ohne dass der Behörde dabei ein Ermessensspielraum eingeräumt wäre (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, Tz 3 f zu § 215 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140166.X02

Im RIS seit

06.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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