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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Fehlen eines Hinweises im angefochtenen Bescheid auf die Beschwerdemöglichkeit beim VfGH kein Wiedereinsetzungsgrund; Unkenntnis der rechtlichen Möglichkeit kein minderer Grad des Versehens; Zurückweisung der Beschwerde als verspätetRechtssatz
Es obliegt jedermann selbst, sich Kenntnis von allenfalls bestehenden außerordentlichen Rechtsschutzinstrumenten (wie den Beschwerden an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts) zu verschaffen (vgl. zB VfSlg. 10.473/1985, 13.924/1994 und 14.910/1997).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2002:B904.2002Dokumentnummer
JFR_09979389_02B00904_01