RS Vwgh 2001/6/26 97/14/0166

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 Abs2;
BAO §254;
VwRallg;

Rechtssatz

Die mangelnde Rechtskraft des Bescheides betreffend die Festsetzung der Abgabenschuld hindert angesichts der Bestimmung des § 254 BAO, nach der durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt ist, die Anwendbarkeit des § 239 Abs 2 BAO nicht.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140166.X04

Im RIS seit

06.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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