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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/12/0120 E 4. Juli 2001 2001/12/0125 E 4. Juli 2001 2001/12/0119 E 4. Juli 2001Rechtssatz
Der VfGH sprach mit E vom 13.6.2001, G 141-144/00 und Folgezahlen, aus, dass § 13 des Bundesgesetzes, mit dem Regelungen über regionalen und lokalen Hörfunk erlassen werden (Regionalradiogesetz - RRG), BGBl. Nr. 506/1993 i.d.F. BGBl. I Nr. 160/1999, verfassungswidrig war. Der angefochtene Bescheid stützt sich hinsichtlich der Zuständigkeit der belangten Behörde (Privatrundfunkbehörde) auf § 13 RRG (in der oben bezeichneten Fassung). Im Hinblick auf das zitierte E des VfGH vom 13.6.2001 beruht somit der angefochtene Bescheid unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung des Ausspruches des VfGH auf den Anlassfall nicht auf einer durch Gesetz vorgesehenen Zuständigkeitsordnung. Der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 42 Abs. 2 Z. 2 VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufzuheben.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001040114.X01Im RIS seit
17.09.2001