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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Es besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung, sich u.a. auch mit den gesetzlichen Vorschriften betreffend die Ausländerbeschäftigung laufend vertraut zu machen. Sollte er damit überfordert sein, ist er verpflichtet, über die von ihm im Einzelnen erwogenen Schritte einer Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit - die ja nur ihm zugute kommt - bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn er dies unterlässt, so vermag ihn die Unkenntnis dieser Vorschrift nicht von seiner Schuld zu befreien (Hinweis VwGH E 27. April 1993, Zl. 90/04/0358).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090191.X01Im RIS seit
14.08.2001