RS Vwgh 2001/6/27 99/09/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2001
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
VStG §5 Abs2;
VStG §9 Abs1;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Es besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung, sich u.a. auch mit den gesetzlichen Vorschriften betreffend die Ausländerbeschäftigung laufend vertraut zu machen. Sollte er damit überfordert sein, ist er verpflichtet, über die von ihm im Einzelnen erwogenen Schritte einer Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit - die ja nur ihm zugute kommt - bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn er dies unterlässt, so vermag ihn die Unkenntnis dieser Vorschrift nicht von seiner Schuld zu befreien (Hinweis VwGH E 27. April 1993, Zl. 90/04/0358).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090191.X01

Im RIS seit

14.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten