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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Es begegnet keinen Bedenken, wenn die belBeh nicht von der Erlassung des Aufenthaltsverbotes im Rahmen einer Ermessensübung gemäß § 36 Abs. 1 FrG 1997 Abstand genommen hat, wäre doch ein solches Vorgehen bei einer rechtskräftigen Verurteilung eines Fremden wegen einer der im § 35 Abs. 3 Z. 1 FrG genannten strafbaren Handlungen zu einer dort angeführten unbedingten Freiheitsstrafe - wie vorliegend des Fremden mit Urteil vom 3. Dezember 1998 zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen der Verbrechen gemäß den §§ 12, 15, 169 Abs 1, §§ 12, 15, 173 Abs 1 StGB(versuchte Brandstiftung und versuchte vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel) - offensichtlich nicht "im Sinne des Gesetzes (Art. 130 Abs. 2 B-VG) gelegen (Hinweis B 24. April 1998, 96/21/0490).
Schlagworte
Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001180110.X01Im RIS seit
13.11.2001