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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 1995/895;Rechtssatz
Eine Tätigkeit von Ausländern als Bauhilfsarbeiter ist eine Tätigkeit, die typischerweise den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090210.X01Im RIS seit
14.08.2001