RS Vfgh 2002/6/11 B965/01

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Index

97 Vergabewesen
97/01 Vergabewesen

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung mangels Beschwer infolge Widerrufs des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Beschwerdeerhebung

Rechtssatz

Die beschwerdeführenden Gesellschaften waren ab dem Zeitpunkt des Widerrufes des Vergabeverfahrens nicht mehr durch die - erst danach - angefochtene Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, sondern allenfalls durch den erfolgten - allerdings unbekämpft gebliebenen Widerruf - beschwert, weshalb die Beschwerde mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückzuweisen ist.

Entscheidungstexte

  • B 965/01
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.06.2002 B 965/01

Schlagworte

Vergabewesen, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2002:B965.2001

Dokumentnummer

JFR_09979389_01B00965_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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